UNSERE AUFGABEN:

Das Zusatzversorgungswerk für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft – ZLF VVaG – (ZLF) erhebt Beiträge bei den land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgebern und finanziert mit diesen Beiträgen im Kapitaldeckungsverfahren Beihilfen zu den gesetzlichen Renten der ehemaligen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitnehmer. Das ZLF wird bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter der Register-Nr. 2253 F als Pensionskasse geführt. Grundlage ist der Tarifvertrag über die Zusatzversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (TV) vom 28. November 2000.


Die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft gewährt aus Bundesmitteln eine Ausgleichsleistung zur gesetzlichen Rente für ehemalige land- und forstwirtschaftliche Arbeitnehmer. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG)


Da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann, sind die Ausführungen auf diesen Seiten als Erstinformation zu verstehen. Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Graphik: Landschaftsaufnahme mit Logo der ZLA